Lehrlingsförderung der WKO –
kurz & verständlich erklärt
Viele Weiterbildungsmaßnahmen für Lehrlinge können von der Wirtschaftskammer Österreich (WKO) gefördert werden. Auch für unseren Kurs besteht grundsätzlich die Möglichkeit einer Förderung. Auf dieser Seite findest du alle relevanten Informationen übersichtlich zusammengefasst.
Wer kann die Förderung beantragen?
Förderberechtigt sind Unternehmen in Österreich, die zur Ausbildung von Lehrlingen berechtigt sind (nach BAG oder LFBAG). Der Förderantrag wird stets vom Lehrbetrieb gestellt, nicht vom Lehrling selbst.
Welche Ausbildungsmaßnahmen werden gefördert?
Die WKO unterstützt unter anderem:
berufsbezogene Zusatzausbildungen für Lehrlinge
freiwillige Ausbildungsmaßnahmen über den regulären Lehrplan hinaus
Unser Kurs zählt zu diesen förderfähigen Weiterbildungsmaßnahmen.
Höhe der Förderung
75 % der Weiterbildungskosten
maximal 3.000 Euro pro Lehrling über die gesamte Ausbildungszeit
maximal 20.000 Euro pro Kalenderjahr und Lehrbetrieb
die Förderung ist nicht rückzahlbar
Fristen und Antragsteller
Der Antrag muss spätestens 3 Monate nach Abschluss der Maßnahme eingereicht werden
Antragsberechtigt sind:
- der Lehrberechtigte oder
- eine bevollmächtigte Person im Betrieb
Fördervoraussetzungen
Damit eine Förderung gewährt werden kann, müssen folgende Bedingungen erfüllt sein:
der Betrieb trägt die gesamten Kurskosten
das Lehrverhältnis ist aufrecht
die Ausbildungszeit wird als Arbeitszeit angerechnet
die Förderung erfolgt nach Maßgabe der verfügbaren Fördermittel
Ablauf der Beantragung
Beantragung über das Online-System (empfohlen)
Die Antragstellung erfolgt über das LOS-Portal (Lehre.Fördern-Online-Service):
Registrierung des Unternehmens im LOS-Portal (falls noch nicht vorhanden)
Auswahl von „Antrag hinzufügen“
Förderart: zwischen- und überbetriebliche Ausbildungsmaßnahmen
Formular vollständig ausfüllen
Antrag elektronisch absenden
Antragstellung ohne LOS-Zugang
Ist keine LOS-Registrierung vorhanden, kann der Antrag alternativ über die offiziellen Formulare der Wirtschaftskammer gestellt werden:
für gewerbliche Lehrbetriebe
für landwirtschaftliche Lehrbetriebe
Diese Formulare werden direkt von der WKO bereitgestellt.
Erforderliche Unterlagen
Für die Einreichung werden in der Regel folgende Unterlagen benötigt:
Teilnahmebestätigung des Kurses
Rechnung über die Weiterbildung
Zahlungsnachweis
kurze inhaltliche Beschreibung der Ausbildungsmaßnahme
Bestätigung, dass die Kurszeit als Arbeitszeit angerechnet wurde
Hinweis
Die Lehrlingsförderung der WKO ist eine etablierte und vergleichsweise unkomplizierte Möglichkeit, gezielte Weiterbildungen für Lehrlinge finanziell zu unterstützen. Gerne stellen wir bei Bedarf die notwendigen Kursinformationen für die Antragstellung zur Verfügung.