Lehrlingsförderung der WKO –
kurz & verständlich erklärt

Viele Weiterbildungsmaßnahmen für Lehrlinge können von der Wirtschaftskammer Österreich (WKO) gefördert werden. Auch für unseren Kurs besteht grundsätzlich die Möglichkeit einer Förderung. Auf dieser Seite findest du alle relevanten Informationen übersichtlich zusammengefasst.

Wer kann die Förderung beantragen?

Förderberechtigt sind Unternehmen in Österreich, die zur Ausbildung von Lehrlingen berechtigt sind (nach BAG oder LFBAG). Der Förderantrag wird stets vom Lehrbetrieb gestellt, nicht vom Lehrling selbst.

Welche Ausbildungsmaßnahmen werden gefördert?

Die WKO unterstützt unter anderem:

  • berufsbezogene Zusatzausbildungen für Lehrlinge

  • freiwillige Ausbildungsmaßnahmen über den regulären Lehrplan hinaus

Unser Kurs zählt zu diesen förderfähigen Weiterbildungsmaßnahmen.

Höhe der Förderung

  • 75 % der Weiterbildungskosten

  • maximal 3.000 Euro pro Lehrling über die gesamte Ausbildungszeit

  • maximal 20.000 Euro pro Kalenderjahr und Lehrbetrieb

  • die Förderung ist nicht rückzahlbar

Fristen und Antragsteller

  • Der Antrag muss spätestens 3 Monate nach Abschluss der Maßnahme eingereicht werden

  • Antragsberechtigt sind:

    - der Lehrberechtigte oder

    - eine bevollmächtigte Person im Betrieb

Fördervoraussetzungen

Damit eine Förderung gewährt werden kann, müssen folgende Bedingungen erfüllt sein:

  • der Betrieb trägt die gesamten Kurskosten

  • das Lehrverhältnis ist aufrecht

  • die Ausbildungszeit wird als Arbeitszeit angerechnet

  • die Förderung erfolgt nach Maßgabe der verfügbaren Fördermittel

Ablauf der Beantragung

Beantragung über das Online-System (empfohlen)

Die Antragstellung erfolgt über das LOS-Portal (Lehre.Fördern-Online-Service):

  1. Registrierung des Unternehmens im LOS-Portal (falls noch nicht vorhanden)

  2. Auswahl von „Antrag hinzufügen“

  3. Förderart: zwischen- und überbetriebliche Ausbildungsmaßnahmen

  4. Formular vollständig ausfüllen

  5. Antrag elektronisch absenden

Antragstellung ohne LOS-Zugang

Ist keine LOS-Registrierung vorhanden, kann der Antrag alternativ über die offiziellen Formulare der Wirtschaftskammer gestellt werden:

  • für gewerbliche Lehrbetriebe

  • für landwirtschaftliche Lehrbetriebe

Diese Formulare werden direkt von der WKO bereitgestellt.

Erforderliche Unterlagen

Für die Einreichung werden in der Regel folgende Unterlagen benötigt:

  • Teilnahmebestätigung des Kurses

  • Rechnung über die Weiterbildung

  • Zahlungsnachweis

  • kurze inhaltliche Beschreibung der Ausbildungsmaßnahme

  • Bestätigung, dass die Kurszeit als Arbeitszeit angerechnet wurde

Hinweis

Die Lehrlingsförderung der WKO ist eine etablierte und vergleichsweise unkomplizierte Möglichkeit, gezielte Weiterbildungen für Lehrlinge finanziell zu unterstützen. Gerne stellen wir bei Bedarf die notwendigen Kursinformationen für die Antragstellung zur Verfügung.

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